Die Präventionsordnung des Bistums Aachen sieht vor, dass alle Träger von kirchlicher Kinder- und Jugendarbeit ihre Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt in einem Institutionellen Schutzkonzept zusammenfassen.
Die Erarbeitung des Konzepts der Kolpingjugend DV Aachen ist soweit abgeschlossen, aktuell steht die Erarbeitung bzw. Anpassung des Institutionellen Schutzkonzeptes für die Kolpingsfamilien an, in den Kinder- und Jugendarbeit stattfindet.