Infos zum Antrag auf Sonderurlaub:
Auszug aus den FAQs BDKJ NRW:
„Das Land NRW fördert das Ehrenamt durch die Bereitstellung von Geldern. Diese Fördermittel sind für den Ausgleich des Verdienstausfalles beim Erhalt von Sonderurlaub bestimmt und werden im Kinder- und Jugendförderplan zur Verfügung gestellt.
Ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätigen Personen über 16 Jahren kann auf Antrag Sonderurlaub beim Arbeitsgeber gewährt werden. Dies gilt für die leitende und helfende Tätigkeit, die in Jugendferienlagern, bei Jugendreisen, Jugendwanderungen, Jugendfreizeit- und Jugendsportveranstaltungen sowie internationalen Begegnungen ausgeübt wird.“
Auf der Seite des BDKJ NRW gibt es alle wichtigen Infos.
Gib bei deiner Anmeldung unbedingt an, ob du einen Antrag auf Sonderurlaub stellen möchtest!